Allgemeine Bedingungen

Artikel 1 – Definitionen
Veranstalter: Go2Piemonte BV, eingetragen unter der Handelskammernummer 76072274.
Reisender: jede Person, die mit Go2Piemonte BV einen Vertrag über eine Reise abschließen möchte, sowie jede Person, die aufgrund dieses Vertrags das Recht hat zu reisen.
Reisedienst: die Dienstleistungen, die Teil der Reise sind, wie Personenbeförderung, Autovermietung, Unterkunft und Ausflüge.
Reisedienstleister: der Dienstleister, der einen Teil der Reise durchführt, wie Unterkunftsanbieter, Beförderungsunternehmen, externe Reiseleiter usw.
Vertrag: der Vertrag, der sich auf die gebuchte Reise bezieht, einschließlich dieser Bedingungen.
Schriftlich: in schriftlicher Form oder auf elektronischem Wege, einschließlich E-Mail.
Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Pauschalreise: eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes.
Reise: eine Pauschalreise oder – wenn diese Bedingungen entsprechend für anwendbar erklärt wurden – eine einzelne Reisedienstleistung.
Artikel 2 – Anwendbarkeit der Bedingungen
2.1 Pauschalreisen
Diese Bedingungen gelten für alle vom Veranstalter angebotenen oder mit dem Veranstalter vereinbarten Pauschalreisen.

2.2 Reisedienstleistungen
Diese Bedingungen können auch auf Reisedienstleistungen angewendet werden, die keine Pauschalreise darstellen. In diesem Fall findet Titel 7a des Buches 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem Bestimmungen über Pauschalreiseverträge enthalten sind, keine Anwendung. Für diese Reisedienstleistungen besteht kein Insolvenzschutz des Veranstalters, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich angegeben, welche Partei diesen Schutz bietet, und dies ergibt sich aus den Garantie- oder Versicherungsbedingungen.

2.3 Abweichende und ergänzende Bedingungen
Abweichende und ergänzende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrags
3.1 Inhalt des Angebots
Das angebotene Reiseprogramm umfasst ausschließlich die Dienstleistungen und Einrichtungen, die in dem Angebot und den Veröffentlichungen des Veranstalters ausdrücklich beschrieben sind. Informationen in Veröffentlichungen von Reisedienstleistern sind kein Bestandteil des Angebots, auch dann nicht, wenn im Angebot des Veranstalters ein Link darauf enthalten ist. Die angegebene Reisedauer ist in ganzen Tagen angegeben, wobei der Abreise- und Ankunftstag als volle Tage gezählt werden.

3.2 Unverbindliches Angebot
Das Angebot des Veranstalters ist unverbindlich und kann nach Annahme bis 17:00 Uhr des folgenden Werktages vom Veranstalter widerrufen werden.

3.3 Die Buchung
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reisende das Angebot des Veranstalters annimmt und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Reise.

3.4 Offensichtliche Fehler
Offensichtliche Fehler im Angebot sind für den Veranstalter nicht bindend. Bestehen Zweifel, hat der Reisende nachzufragen.

3.5 Präferenzen
Aus Präferenzen, die der Reisende angibt, können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter hat schriftlich bestätigt, dass er der Präferenz nachkommt. Die bloße Angabe einer Präferenz auf Reiseunterlagen oder der Buchungsbestätigung genügt hierfür nicht.

3.6 Besondere Anforderungen
Wenn der Reisende bei der Buchung medizinische Erfordernisse oder andere wichtige Interessen als „Erfordernis“ angibt, prüft der Veranstalter, ob er diese erfüllen kann. Wenn der Veranstalter die Erfordernisse nicht erfüllen kann oder will, kommt kein Vertrag zustande. Der Veranstalter kann eine Preisänderung aufgrund der angegebenen Erfordernisse vornehmen.

3.7 Buchungsbestätigung
Der Veranstalter sendet nach der Buchung und Prüfung der Verfügbarkeit eine Buchungsbestätigung.

3.8 Widerruf durch den Reisenden
Eine Buchung der Reise ist verbindlich. Der Reisende hat kein Recht, den Vertrag zu widerrufen.

3.9 Minderjährige
Der Reisende, der die Reise bucht, muss volljährig sein.

3.10 Buchung für andere Reisende & Kommunikation
Der Reisende, der für andere Reisende bucht, haftet gesamtschuldnerisch für alle daraus resultierenden Verpflichtungen. Die anderen Reisenden haften jeweils für ihren eigenen Anteil. Die Bestätigung, Rechnung, Reiseunterlagen und sonstige Kommunikation werden ausschließlich an den Reisenden gesendet, der die Buchung vorgenommen hat. Der buchende Reisende ist verpflichtet, relevante persönliche Umstände der anderen Reisenden bei der Buchung anzugeben und ihnen diese Bedingungen sowie alle relevante Kommunikation weiterzuleiten. Der buchende Reisende stellt den Veranstalter von Schäden frei, die aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen entstehen.
Artikel 4 – Informationen durch den Veranstalter
4.1 Reisepreis
Die angegebenen Preise gelten pro Person, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

4.2 Informationen des Veranstalters bei der Buchung
Bei oder unmittelbar nach der Buchung stellt der Veranstalter eine Anzahlungsrechnung aus, die als Vertrag mit dem Reisenden dient. Diese enthält die akzeptierten Präferenzen des Reisenden und auf die niederländische Staatsangehörigkeit abgestimmte Informationen zu den erforderlichen Reisedokumenten (Pässe, Visa usw.) und gegebenenfalls gesundheitliche Formalitäten.

4.3 Reisedokumente
Der Reisende muss während der gesamten Reise über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, wie z. B. Reisepass, Visa, Impfbescheinigungen usw. Aufgrund der Bedeutung dieser Dokumente hat der Reisende bei den zuständigen Behörden zu überprüfen, ob die Informationen vollständig und aktuell sind. Der Reisende muss vor der Buchung prüfen, ob genügend Zeit besteht, um die erforderlichen Dokumente zu erhalten. Kann der Reisende die Reise aufgrund fehlender Dokumente nicht oder nicht vollständig antreten, trägt er die entstehenden Kosten selbst.

4.4 Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen (Tickets, Gutscheine usw.) werden dem Reisenden spätestens 7 Tage vor der Abreise zugesandt, es sei denn, die Rechnung wurde noch nicht vollständig bezahlt. Wenn der Reisende die Unterlagen 5 Tage vor Abreise noch nicht erhalten hat, muss er den Veranstalter umgehend informieren.

4.5 Informationen über Versicherungen
Der Veranstalter weist den Reisenden auf die Möglichkeit hin, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseversicherung abzuschließen. Der Veranstalter kann eine solche Versicherung zur Voraussetzung machen, wenn der Reisende hierüber vor der Buchung informiert wurde.
Artikel 5 – Informationen durch den Reisenden
5.1 Relevante Informationen der Reisenden
Vor der Buchung hat der buchende Reisende alle relevanten Informationen über die angemeldeten Reisenden bereitzustellen, insbesondere solche, die Auswirkungen auf Gesundheit oder Sicherheit des Reisenden oder anderer Personen haben können. Wenn die bereitgestellten Informationen falsch oder unvollständig sind, kann der Reisende von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall schuldet der Reisende die Stornierungskosten gemäß Artikel 9. Weitere Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Reisenden.

5.2 Eingeschränkte Mobilität, Schwangerschaft und Krankheit
Reisende mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen, schwangere Frauen sowie Reisende mit einer Erkrankung, die sich auf die Reise auswirken könnte, müssen dies bei Abschluss des Vertrags oder so bald wie möglich nach Bekanntwerden dem Veranstalter mitteilen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Reise und auf den Lufttransport. Diese Reisenden müssen selbst beim Beförderer prüfen, ob eine ärztliche Bescheinigung für die Reise erforderlich ist.
Artikel 6 – Zahlung
6.1 Anzahlung
Die Anzahlung beträgt 30 % des Reisepreises. Die Anzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung beim Veranstalter eingegangen sein.

6.2 Restzahlung
Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn vollständig bezahlt sein. Bei Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort nach der Buchung fällig. In jedem Fall muss die vollständige Zahlung vor Reiseantritt beim Veranstalter eingegangen sein.

6.3 Verzug und Zinsen
Zahlt der Reisende nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet auf den offenen Betrag die gesetzliche Verzinsung.

6.4 Inkassokosten
Der Reisende hat außergerichtliche Inkassokosten zu tragen, wenn er nicht innerhalb der im schriftlichen Mahnschreiben gesetzten Frist zahlt. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen: 15 % der Forderung bis 2 500 €, 10 % auf die nächsten 2 500 €, 5 % auf die folgenden 5 000 € und 1 % auf den darüber hinausgehenden Betrag.

6.5 Weitere Folgen ausbleibender Zahlung
Solange der Reisende nicht gezahlt hat, kann der Veranstalter die Reiseunterlagen zurückbehalten. Erfolgt auch nach Mahnung keine Zahlung oder wurde vor Reisebeginn nicht gezahlt, kann der Veranstalter den Reisenden von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Anstelle des Ausschlusses kann der Veranstalter den Vertrag stornieren und die gemäß Artikel 9 anfallenden Stornierungskosten in Rechnung stellen.
Artikel 7 – Ersatzperson
7.1 Voraussetzungen und Mitteilung
Ein Reisender kann die Reise auf eine andere Person übertragen. Die andere Person muss alle an die Reise geknüpften Bedingungen erfüllen. Der Reisende muss den Veranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn schriftlich um die Ersatzperson bitten.

7.2 Gesamtschuldnerische Haftung und zusätzliche Kosten
Der Reisende und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises sowie aller durch die Ersatzstellung entstehenden zusätzlichen Kosten, einschließlich Änderungsgebühren.
Artikel 8 – Änderung auf Wunsch des Reisenden
8.1 Änderung
Der Reisende, der die Reise gebucht hat, kann den Veranstalter um eine Änderung des Vertrags bitten. Der Veranstalter ist hierzu nicht verpflichtet. Der Veranstalter informiert den Reisenden über den neuen Reisepreis. Wenn der Reisende den Änderungs­kosten zustimmt, sind der neue Reisepreis und die Änderungs­gebühren fällig. Fällt der neue Reisepreis niedriger aus als der ursprüngliche, wird die Differenz mit den Änderungs­kosten verrechnet.

8.2 Änderung des Abreisedatums
Sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich erklärt, dass es sich um eine Umbuchung handelt, gilt eine Änderung des Abreisedatums als Stornierung des bestehenden Vertrags und Abschluss eines neuen Vertrags. Für den stornierten Vertrag gelten die Stornierungs­bestimmungen nach Artikel 9.
Artikel 8 – Änderung auf Wunsch des Reisenden
8.1 Änderung
Der Reisende, der die Reise gebucht hat, kann den Veranstalter um eine Änderung des Vertrags bitten. Der Veranstalter ist hierzu nicht verpflichtet. Der Veranstalter informiert den Reisenden über den neuen Reisepreis. Wenn der Reisende den Änderungs­kosten zustimmt, sind der neue Reisepreis und die Änderungs­gebühren fällig. Fällt der neue Reisepreis niedriger aus als der ursprüngliche, wird die Differenz mit den Änderungs­kosten verrechnet.

8.2 Änderung des Abreisedatums
Sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich erklärt, dass es sich um eine Umbuchung handelt, gilt eine Änderung des Abreisedatums als Stornierung des bestehenden Vertrags und Abschluss eines neuen Vertrags. Für den stornierten Vertrag gelten die Stornierungs­bestimmungen nach Artikel 9.

Artikel 9 – Stornierung durch den Reisenden
9.1 Stornierung
Der Reisende kann die Buchung vor Reisebeginn stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Das Datum des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter gilt als Stornierungsdatum. Geht die Stornierung nach 17:00 Uhr oder außerhalb von Werktagen ein, gilt der nächste Werktag als Eingangsdatum.

9.2 Stornokosten
Stornierung bis einschließlich 42 Tage vor dem Abreisetag: die Anzahlung ist fällig.
Stornierung zwischen dem 42. und 28. Tag vor dem Abreisetag: 50 % des Gesamtbetrags.
Stornierung zwischen dem 28. und 14. Tag vor dem Abreisetag: 75 % des Gesamtbetrags.
Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag vor dem Abreisetag: 90 % des Reisepreises.
Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Abreise: der gesamte Betrag ist fällig.

9.3 Verringerung der Anzahl Reisender
Wenn innerhalb einer Buchung die Zahl der Reisenden reduziert wird, gelten für diese Person dieselben Stornobedingungen wie in Art. 9.2 angegeben.

9.4 Stornierung nach Umbuchung
Wird die Reise in gegenseitigem Einvernehmen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und storniert der Reisende anschließend diese umgebuchte Reise, betragen die Stornokosten mindestens den Betrag, der fällig gewesen wäre, wenn am Datum der Umbuchung storniert worden wäre.

9.5 Reiseguthaben aus Kulanz
Wurde eine Reise vom Reisenden storniert und aus Kulanz ein Reiseguthaben gewährt, gilt – sofern der Veranstalter keine anderen Bedingungen mitteilt –:
– das Guthaben muss innerhalb eines Jahres nach Gewährung genutzt werden;
– die neue Reise muss innerhalb von zwei Jahren nach Gewährung angetreten werden;
– das Guthaben ist personengebunden und nicht übertragbar;
– das Guthaben kann nur für dieselbe Reise zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden;
– wenn die spätere Reise teurer ist, wird die Preisdifferenz dem Reisenden berechnet;
– storniert der Reisende eine mit einem Kulanzguthaben gebuchte Reise, verfällt das Guthaben.

Artikel 10 – Preisänderung
10.1 Preisänderung
Der Veranstalter kann den Reisepreis bis zu 90 Tage vor Reisebeginn erhöhen, wenn Preisänderungen eintreten in:
– den Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen, oder;
– Steuern oder Gebühren von Dritten, die nicht direkt an der Durchführung der Reise beteiligt sind.

10.2 Kündigung durch den Reisenden
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 % des Gesamtpreises, kann der Reisende den Vertrag kündigen und erhält den bereits gezahlten Reisepreis zurück.

10.3 Preissenkung
Wenn das Recht auf Preiserhöhung vereinbart wurde, hat der Reisende in gleichem Maße Anspruch auf eine Preissenkung. Vom Erstattungsbetrag werden 30 € Verwaltungskosten abgezogen.
Artikel 11 – Änderung durch den Veranstalter
11.1 Änderungen
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn einseitig geringfügige Änderungen an der Reise vornehmen. Der Reisende wird hierüber informiert.

11.2 Wesentliche Änderungen
Falls erforderlich, kann der Veranstalter vor Reisebeginn die wesentlichen Merkmale der Reise erheblich ändern. Dazu zählt auch das Angebot einer Ersatzreise. Der Reisende kann die Änderung annehmen oder den Vertrag ohne Zahlung von Stornokosten beenden. Im Falle der Beendigung wird der vom Reisenden gezahlte Reisepreis erstattet. Der Veranstalter kann dem Reisenden eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer dieser seine Entscheidung mitteilen muss. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als akzeptiert und das Kündigungsrecht erlischt.
Artikel 12 – Stornierung durch den Veranstalter
12.1 Stornierung wegen Mindestteilnehmerzahl: Nicht zutreffend

12.2 Stornierung wegen höherer Gewalt
Der Veranstalter kann den Vertrag vor Reisebeginn stornieren, wenn er ihn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen kann.

12.3 Rückzahlung des gezahlten Reisepreises – kein Schadensersatz
In den oben genannten Fällen erstattet der Veranstalter bereits erhaltene Beträge innerhalb von 14 Tagen; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Nicht erstattet werden Kosten, die der Reisende für Leistungen außerhalb des Vertrags aufgewendet hat, wie Impfungen, Visa, Anschaffung von Ausrüstung, Versicherungen oder – sofern nicht Bestandteil der Reise – Flüge, Tickets, Unterkünfte usw.

12.4 Stornierung durch Verschulden des Reisenden
Erfüllt der Reisende die im Voraus festgelegten Teilnahmebedingungen nicht oder hat er unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, kann der Veranstalter den Vertrag stornieren. Der Reisende schuldet in diesem Fall die in Artikel 9 festgelegten Stornierungskosten.
Artikel 13 – Verantwortung & Mängel
13.1 Ordnungsgemäße Durchführung der Reise
Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Reisedienstleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese vom Veranstalter selbst oder von einem anderen Reisedienstleister erbracht werden. Der Veranstalter muss den Vertrag entsprechend den Erwartungen erfüllen, die der Reisende auf Grundlage der Veröffentlichungen, des Vertrags und der Umstände am Reiseziel vernünftigerweise haben durfte.

13.2 Änderungen im Reiseplan und bei Reisezeiten
Der Veranstalter informiert den Reisenden über Änderungen im Reiseplan. Ist dem Veranstalter der Aufenthaltsort des Reisenden nicht bekannt, erfolgt die Information ausschließlich an die dem Veranstalter bekannte E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer.

13.3 Pflicht zur Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat den Reisedienstleister und den Veranstalter gemäß Artikel 17 unverzüglich über Mängel oder Probleme bei der Durchführung der Reisedienstleistungen zu informieren.

13.4 Abhilfe durch den Veranstalter
Der Veranstalter sorgt dafür, dass Mängel behoben werden. Eine Behebung ist nicht erforderlich, wenn diese unmöglich ist oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.

13.5 Entschädigung
Kann der Mangel nicht behoben werden, wird der Veranstalter (oder der Reisedienstleister) mit dem Reisenden Rücksprache halten und gegebenenfalls eine Entschädigung oder ein alternatives Angebot unterbreiten. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz, wenn der Mangel dem Reisenden selbst zuzuschreiben ist.
Artikel 14 – Hilfe und Beistand
14.1 Verpflichtung zur Hilfeleistung
Der Veranstalter leistet dem Reisenden Hilfe und Beistand, wenn dieser in Schwierigkeiten gerät, insbesondere durch die Bereitstellung angemessener Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden und konsularische Unterstützung sowie durch Unterstützung bei der Nutzung von Fernkommunikation und der Suche nach alternativen Reisevereinbarungen.

14.2 Kosten
Der Veranstalter kann für Hilfe und Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn die Schwierigkeiten durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Reisenden entstanden sind.
Artikel 15 – Zurechnung, höhere Gewalt und Haftungsausschlüsse
15.1 Zurechnung & höhere Gewalt
Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für Schäden, die infolge eines Mangels entstanden sind, der zurückzuführen ist auf:
a. den Reisenden selbst;
b. Dritte, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind und deren Handeln nicht vorhersehbar oder vermeidbar war, oder;
c. unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände.

15.2 Haftungsbeschränkung
Jegliche Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden betrifft Tod oder Körperverletzung des Reisenden oder wurde durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Veranstalters verursacht.

15.3 Haftungsbeschränkung nach Übereinkommen oder EU-Verordnung
Ist der Veranstalter für Schäden haftbar, einschließlich solcher, die aus Tod oder Körperverletzung des Reisenden resultieren, ist diese Haftung auf die Grenzen beschränkt oder ausgeschlossen, die durch die einschlägigen internationalen Übereinkommen und/oder EU-Verordnungen festgelegt sind, welche für die jeweiligen Reisedienstleistungen gelten.

15.4 Versicherte Schäden
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Versicherungen abgedeckt sind, wie z. B. Kranken-, Reise-, Veranstaltungs- oder Reiserücktrittsversicherungen.

15.5 Verjährung
Jeder Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz und andere Forderungen verjähren zwei Jahre nach Durchführung der Reise. Hat die Reise nicht stattgefunden, beginnt die Verjährung zwei Jahre nach dem geplanten Reisedatum.

15.6 Erlöschen des Rechts
Unbeschadet der Verjährungsfrist und der Pflicht zur rechtzeitigen Reklamation erlischt jeder Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz drei Jahre nach dem Beginn der Reise.

15.7 Keine doppelte Entschädigung
Der Reisende hat keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Besteht ein Anspruch auf Entschädigung aufgrund internationaler Übereinkommen oder EU-Verordnungen, kann der Reisende keine weitere Entschädigung aus diesem Vertrag geltend machen.
Artikel 16 – Pflichten des Reisenden
16.1 Verhalten und Befolgung von Anweisungen
Der Reisende muss sich wie ein vernünftiger Reisender verhalten und ist verpflichtet, alle Anweisungen des Veranstalters und der Reisedienstleister zu befolgen.

16.2 Folgen der Nichtbefolgung – Ausschluss von der Teilnahme
Bei Nichtbefolgung von Anweisungen oder wenn der Reisende Belästigungen verursacht, kann der Veranstalter oder der Reisedienstleister den Reisenden ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme an der Reise ausschließen. Der Reisende hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Weitere daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.

16.3 Verwarnung
Bevor der Reisende von der Teilnahme ausgeschlossen wird, erhält er zunächst eine mündliche oder schriftliche Verwarnung. Eine Verwarnung ist nicht erforderlich, wenn dies unter den gegebenen Umständen nicht angebracht ist.

16.4 Haftung des Reisenden und Freistellung
Der Reisende haftet für Schäden, die durch sein Verhalten, durch die Nichtbefolgung der Pflichten aus diesem Artikel oder sonst durch ihm zuzurechnendes Verhalten verursacht werden. Der Reisende stellt den Veranstalter von Ansprüchen von Reisedienstleistern, anderen Reisenden oder Dritten frei, die durch den Reisenden verursacht oder ihm zuzurechnen sind.

16.5 Kontrolle der Rückreisezeit
Der Reisende ist verpflichtet, spätestens 24 Stunden vor der geplanten Rückreise die genaue Abfahrtszeit zu überprüfen.

16.6 Formale Gesundheitsanforderungen
Der Reisende muss alle an seinem Reiseziel (und in Transitländern) geltenden Gesundheitsanforderungen erfüllen. Behörden können diese Anforderungen ohne Vorankündigung ändern. Die Folgen solcher Änderungen liegen im Risikobereich des Reisenden.

16.7 Maßnahmen durch Reisedienstleister
Reisedienstleister dürfen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen und Mitwirkung der Reisenden verlangen, insbesondere zur Vermeidung und Bekämpfung von Notfällen, zur Verringerung von Gesundheitsrisiken, zur Schadensvermeidung oder zur Einhaltung behördlicher Vorschriften. Bei Nichtbefolgung dieser Maßnahmen oder Anweisungen kann dem Reisenden die Dienstleistung oder der Zugang verweigert werden.

16.8 Materialnutzung
Der Reisende muss sorgfältig mit zur Verfügung gestellten Materialien umgehen. Bei Empfang hat er diese zu prüfen und etwaige Mängel sofort zu melden. Der Reisende haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der bereitgestellten Materialien.
Artikel 17 – Beschwerden
17.1 Informationen
Der Veranstalter stellt vor Reisebeginn die Notfallkontaktinformationen zur Verfügung.

17.2 Meldung vor Ort
Wenn der Reisende der Meinung ist, dass die Reise nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, muss er das Problem oder den Mangel unverzüglich dem betreffenden Reisedienstleister melden, damit eine Lösung angeboten werden kann. Ist Reiseleitung des Veranstalters vor Ort vorhanden, muss die Beschwerde auch dieser sofort gemeldet werden. Ist keine Reiseleitung vor Ort, muss die Beschwerde ebenfalls dem Veranstalter gemeldet werden. Diese Meldung kann telefonisch unter 0039-3425273074 oder per E-Mail an go2piemonte@gmail.com erfolgen.

17.3 Kommunikationskosten
Der Reisende muss die Kommunikationskosten so gering wie möglich halten, unter anderem durch Nutzung von Internet-Telefonie, WhatsApp oder E-Mail.

17.4 Nicht behobene Beschwerde nach Rückkehr
Alle Beschwerden, die nach Ansicht des Reisenden während der Reise nicht vollständig behoben oder entschädigt wurden, müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Reise schriftlich und begründet beim Veranstalter eingereicht werden.

17.5 Folgen verspäteter oder unterlassener Meldung
Unterlässt der Reisende eine rechtzeitige Beschwerde gemäß Artikel 17.2, kann dies Auswirkungen auf eine mögliche Entschädigung haben, es sei denn, die Interessen des Veranstalters wurden durch die verspätete Meldung nicht beeinträchtigt. Beschwerden, die nach der Rückkehr nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht bearbeitet, es sei denn, dies wäre unter den gegebenen Umständen unzumutbar.
Artikel 18 – Sonstige Bestimmungen
18.1 Rechte Dritter
Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige an der Durchführung des Vertrags beteiligte Dritte können sich gegenüber dem Reisenden auf die Bestimmungen des Vertrags und dieser Bedingungen berufen (einschließlich der Haftungsausschlüsse).

18.2 Ersatzbestimmungen
Sollte zwingendes Recht der Gültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen entgegenstehen oder sollte eine Bestimmung für nichtig erklärt werden, gilt diese Bestimmung als durch eine gültige ersetzt, die dem Inhalt und Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.

18.3 Anwendbares Recht
Auf das Angebot, den Vertrag und dessen Durchführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, soweit dies nicht zwingendem Recht widerspricht. Wohnt der Verbraucher zum Zeitpunkt der Buchung außerhalb der Niederlande, gilt: Trotz der Rechtswahl genießt der Verbraucher den Schutz des zwingenden Rechts des Landes seines Wohnsitzes, sofern kumulativ gilt:
– der Veranstalter richtet seine kommerziellen Tätigkeiten auf das Land des Wohnsitzes des Verbrauchers aus, und
– die vereinbarten Reisedienstleistungen werden ganz oder teilweise in diesem Land erbracht.

18.4 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Veranstalters zuständig, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, den Reisenden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.